Nein zum E-ID-Gesetz: Wir lehnen das E-ID-Gesetz ab, weil es die Tür öffnet für eine umfassende digitale Überwachung und Manipulation von Volksrechten.
Jetzt das Referendum unterschreiben!
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Aktuell ist der Bogen nur auf Deutsch verfügbar. Die französische und italienische Version folgen.
AUSDRUCKEN & AUSFÜLLEN
Die grauen Felder von Hand ergänzen. Name und Unterschrift jeweils eigenhändig ausfüllen!
ABSCHICKEN
Den 1-seitigen Bogen NICHT in der Mitte trennen und am Stück einsenden. Unterschriftsbogen in einem frankierten Couvert einsenden an:
Freunde der Verfassung, 3000 Bern
Ablauf der Referendumsfrist
19. April 2025. Unterschriftsbogen bis spätestens 4. April 2025 einsenden an: Freunde der Verfassung, 3000 Bern
Wir sagen Nein zur digitalen Volksüberwachung und fordern eine echte und transparente Volksbeteiligung ohne digitale Manipulation und ohne E-ID.
SAMMELANLEITUNG – Möchtest Du Unterschriften sammeln? Anbei eine Checkliste wie Du es richtig machst.
Bitte beachte die Hinweise auf dem Unterschriftsbogen:
- Pro Bogen dürfen nur stimmberechtigte Personen aus der gleichen Gemeinde unterzeichnen
- Unbedingt ausfüllen: Kanton, Postleitzahl und politische Gemeinde
- Gut leserlich schreiben
- Nur die grauen Felder ausfüllen
- Unterschreiben Menschen aus unterschiedlichen politischen Gemeinden auf demselben Bogen, sind die Unterschriften ungültig!
- Es dürfen nur Schweizer Stimmbürger unterschreiben. Sammeln dürfen aber alle Menschen!
- Unterschriebene Bögen umgehend zurück an das Komitee senden!
- Im öffentlichen Raum (beispielsweise auf einem Dorfplatz) darf ohne behördliche Bewilligung gesammelt werden, wenn die Gruppe aus nicht mehr als drei Menschen besteht.
- Ein Sammelstand muss von der jeweiligen politischen Gemeinde bewilligt werden. Kontaktiere dazu Deine Gemeinde. Benötigst Du Hilfe? Melde Dich bei uns!
- In privaten Räumlichkeiten (Bahnhöfen, Lebensmittelgeschäften) darf nicht gesammelt werden. Auch dürfen Eingänge hierzu nicht behindert werden.
- Schweizer, die im Ausland wohnen, geben auf dem Unterschriftenbogen unter "Adresse" jeweils ihre aktuelle Wohnadresse im Ausland an. Unter “Gemeinde” und “Kanton” ist stets diejenige Gemeinde und derjenige Kanton in der Schweiz anzugeben, in dem Sie stimmberechtigt sind.